Allgemeine Geschäftsbedingungen für USA- und Kanada-Reisen


Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Reisebüro Menziken AG für vermittelte Reiseleistungen einer Reise nach Nordamerika. Voraussetzung für die Annahme Ihrer Buchung (persönlich, schriftlich oder per E-Mail) durch das Reisebüro Menziken AG ist die vorgängige Kenntnisnahme und vorbehaltlose Akzeptierung dieser AGB für USA- und Kanadareisen, auch im Namen Ihrer Mitreisenden.

Geschäftsbedingungen für USA- und Kanada-Reisen | PDF
► Geschäftsbedingungen für individuelle Route 66-Touren mit dem Mietwagen | PDF
► Beratungs- und Servicehonorar | PDF


Wichtig, bitte beachten:
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Buchung im Reisebüro Menziken interessieren. Es ist zwingend, dass Sie obige Annullationsbedingungen (PDF) vor der verbindlichen Buchung sorgfältig lesen, denn sie regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Kunde und dem Reisebüro Menziken AG.

Wer eine Reise bucht, macht dies in eigener Verantwortung und nimmt das Risiko von Quarantäne, Einreisebeschränkung und / oder Testvorschrift(en), kriegerischen Auseinandersetzungen, Umweltkatastrophen, Einschränkungen während und nach des Aufenthaltes etc. in Kauf resp. muss davon ausgehen, dass etwas passieren könnte.

Einführung von Reisebeschränkungen nach erfolgter Buchung
Erlässt das Reiseziel selber für die Einreise oder das BAG für die Rückreise in die Schweiz nach der verbindlichen Buchung z.B. eine generelle Impfpflicht, Einschränkungen während des Aufenthalts, Quarantäne, Testpflicht etc. werden im Falle einer Stornierung durch den Kunden die normalen Annullationskosten in Rechnung gestellt. Gründe: Zum Zeitpunkt der Buchung war die Reise möglich resp. muss seit der COVID-Pandemie ständig mit - auch kurzfristig angekündigten - Einschränkungen gerechnet werden. Der Reisevermittler, die Airline, die Hotels, Vermietungen etc. können die vereinbarten Leistungen vollumfänglich erbringen und die Leistungsträger vor Ort sind dazu auch bereit. Diese Änderungen liegen im Risikobereich des Kunden, dies umso mehr als Bestimmungen/Vorschriften ständig ändern.

Reiseabsage durch den Veranstalter, Fluggesellschaft z.B. wegen behördlicher Verfügung (u.a. Grenzschliessungen), Reisewarnung, Elementarereignisse, Terroranschläge und kriegerische Ereignisse
Wenn eine gebuchte Reise / Nurflug wegen obiger Ereignisse z.B.

  • nicht angetreten werden kann
  • vom Veranstalter abgesagt wird
  • verschoben werden muss

verrechnet das Reisebüro Menziken AG als Aufwandshonorar für die ursprünglich erfolgte Beratung, vorgenommenen Reservationen und anschliessender Rückbuchung einen Selbstbehalt von 10 % des fakturierten Reisepreises, mindestens aber Fr. 200.00 resp. maximal Fr. 500.00 pro Person. Dieser Selbstbehalt wird auch verrechnet, wenn die Leistungserbringer eine kostenlose Stornierung vorsehen.

Aufgrund der während der Corona-Krise gemachten Erfahrungen überlassen wir dem Kunden die Wahl, welche Reiseart und Preismodell gewünscht ist. Grundsätzlich kann gesagt werden, je attraktiver z.B. der Flug- oder die Hotelpreise sind, umso strikter sind auch die Annullationsbedingungen. Der Grund für eine Stornierung / Änderung spielt dabei keine Rolle auch bei Epidemien sowie Pandemien wie COVID-19, kriegerischer Ereignisse und / oder Naturkatastrophen.