1. Annullation Landleistungen der Basisreise (ohne Vor- oder Anschlussprogramm)
Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer gebuchten Spezial-Gruppenreise wie z.B. Aviatik, Harley-Tour, Whisky, Wrestling, Railroad usw.) nach erfolgter Bestätigung wieder stornieren, werden ab Buchungsdatum nachfolgende Rücktrittsspesen in % vom Preis des Landarrangements (exkl. Flüge) in Rechnung gestellt, zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.-- pro Person:
- bis 121 Tage vor Abreise: 25 %
- 120 - 91 Tage vor Abreise: 50 %
- 90 - 61 Tage vor Abreise: 75 %
- 60 - 0 Tage vor Abreise: 100 % (inklusive Nicht- oder zu spätes Erscheinen am Flughafen)
2. Annullation Flüge / Sitzplatzreservationen / Individuelle Vor- oder Anschlussprogramme
Die Flugtickets für allenfalls über uns gebuchte Flüge müssen umgehend ausgestellt und bezahlt werden und erlauben danach keinerlei Änderungen (Rückbehalt 100 %, unabhängig vom Änderungs- oder Annullationsdatum sowie des Grundes für die Stornierung / Änderung). Erfahrungsgemäss muss damit gerechnet werden, dass Fluggesellschaften bezahlte Sitzplatzreservation nicht oder wenn überhaupt erst mit mehrmonatiger Verspätung rückerstatten. Die Rücktrittsbedingungen für Leistungen für Vor- oder Anschlussprogramm geben wir Ihnen anlässlich unserer Offerte bekannt und sind auf der Reisebestätigung / Rechnung aufgeführt.
Namensänderungen / Korrektur der Schreibweise Ihres Namens nach Ticketausstellung bedingen eine Neuausstellung und nochmaliges Bezahlen des Flugscheines, ausser natürlich, der Fehler liegt beim Reisebüro Menziken.
3. Aufwandsentschädigung Reisebüro Menziken bei Reiseabsage / Umbuchung infolge Pandemie, behördlicher Verfügung, Quarantäne, Reisewarnung, Elementarereignisse, Terroranschläge und kriegerischer Ereignisse
Falls die gebuchte Reise wegen obiger Ereignisse nicht angetreten werden kann, vom Veranstalter abgesagt wird oder verschoben werden muss, verrechnet das Reisebüro Menziken als Aufwandshonorar für die ursprünglich erfolgte Beratung, vorgenommene Reservationen und anschliessender Rückbuchung einen Selbstbehalt von 10 % des fakturierten Reisepreises, mindestens aber Fr. 200.00 resp. maximal Fr. 500.00 pro Person.
Wenn die Abwicklung der Stornierung über eine bestehende Reiseversicherung durch das Reisebüro gewünscht ist, kann eine zusätzliche Entschädigung (je nach Aufwand zwischen Fr. 100.-- bis Fr. 300.-- pauschal) in Rechnung gestellt werden.
4. COVID-Impfung / PCR-Test
Wenn Sie sich für eine Gruppenreise made by Menziken anmelden, gehen wir davon aus, dass Sie um ins Reiseland einreisen zu können, bereit sind, sich impfen zu lassen oder einen PCR-Test machen zu lassen, falls dies erforderlich sein sollte. Wir haben Sie darüber informiert, dass entweder bereits jetzt zum Zeitpunkt Ihrer Buchung für die Gruppenreise die vollständige COVID-Impfung Voraussetzung zur Einreise ist oder möglicherweise vom Reiseland zu einem späteren Zeitpunkt vorgeschrieben werden kann. Der Zeitpunkt von der Zweitimpfung bis zur Einreise muss mindestens 14 Tage betragen, damit Sie als geimpft akzeptiert werden. Sollten Sie sich nicht impfen lassen wollen, berechtigt dies nicht zum kostenlosen Reiserücktritt, es kommen obige Kosten und Entschädigungen (Punkt 1 - 3) zur Anwendung. Dasselbe gilt auch, falls ein negativer PCR-Test erforderlich sein sollte, dies gilt als zumutbar. Reiseversicherungen übernehmen keine Annullationskosten bei bestehender oder später eingeführten Impfpflicht oder PCR-Test. Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich, sich rechtzeitig um Impf- oder PCR-Testtermine zu kümmern - das Reisebüro Menziken AG übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung.
5. Aufwandsentschädigung Reisebüro Menziken bei Reiseabsage / Umbuchung infolge Pandemie (inkl. Covid19), behördlicher Verfügung, Quarantäne, Reisewarnung, Elementarereignisse, Terroranschläge und kriegerische Ereignisse
Falls die gebuchte Reise wegen obiger Ereignisse
- A) nicht angetreten werden kann
- B) vom Veranstalter abgesagt wird
- C) verschoben werden muss
verrechnet das Reisebüro Menziken als Aufwandshonorar für die ursprünglich erfolgte Beratung, vorgenommene Reservationen und anschliessender Rückbuchung einen Selbstbehalt von 10 % des fakturierten Reisepreises, mindestens aber Fr. 200.00 resp. maximal Fr. 500.00 pro Person.
|