5.3.1 Annullation Landleistungen der Basisreise (ohne Vor- oder Anschlussprogramm und Flüge)
Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer gebuchten Spezial-Gruppenreise "made by Menziken" nach erfolgter Bestätigung wieder stornieren, werden ab Buchungsdatum nachfolgende Rücktrittsspesen in % vom Preis des Landarrangements (exkl. Flüge) in Rechnung gestellt, zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.00 pro Person resp. max. Fr. 500.00 pro Rechnung:
- bis 121 Tage vor Abreise: 25 %
- 120 - 91 Tage vor Abreise: 50 %
- 90 - 61 Tage vor Abreise: 75 %
- 60 - 0 Tage vor Abreise: 100 % (inklusive Nicht- oder zu spätes Erscheinen am Flughafen)
5.3.2 Fluganteil / itzplatzreservationen / Individuelle Vor- oder Anschlussprogramme
Bei Stornierung verrechnen wir Ihnen für den Fluganteil die Kosten, welche die Fluggesellschaft uns in Rechnung stellt, die unmittelbar nach der Buchung im Normalfall 100 % betragen (Abweichungen würden bei der Offerte / Buchung genannt). Für die restlichen Leistungen kommen die oben gestaffelten Annullierungskosten (Ziffer 5.3.1) zur Anwendung, zusätzlich Bearbeitungsgebühren und Servicepauschale. Was die Airlines ebenfalls nicht erstatten sind Sitzplatzreservationen, Taxen sowie Treibstoffzuschläge. Die Rücktrittsbedingungen für Leistungen von Vor- oder Anschlussprogramm geben wir Ihnen anlässlich unserer Offerte bekannt.
5.3.3 Aufwandsentschädigung Reisebüro Menziken bei Reiseabsage / Umbuchung infolge Pandemie / Epidemie, behördlicher Verfügung, Quarantäne, Reisewarnung, Elementarereignisse, Terroranschläge und kriegerischer Ereignisse
Falls die gebuchte Reise wegen Ereignisse wie unter Ziffer 4.2 erwähnt, nicht angetreten werden kann, vom Veranstalter abgesagt wird oder verschoben werden muss, verrechnet das Reisebüro Menziken als Aufwandsentschädigung für die ursprünglich erfolgte Beratung, vorgenommenen Reservationen und anschliessender Rückbuchung einen Selbstbehalt von 10 % des fakturierten Reisepreises, mindestens aber Fr. 200.00 resp. maximal Fr. 500.00 pro Person.
Wenn die Abwicklung der Stornierung über eine bestehende Reiseversicherung durch das Reisebüro gewünscht ist, kann eine zusätzliche Entschädigung (je nach Aufwand zwischen Fr. 100.-- bis Fr. 300.-- pauschal) in Rechnung gestellt werden.
5.3.4 Gesundheitsvorschriften, Impfung, PCR / Antigen-Tests
Wir informieren Sie darüber, dass für die Einreise in viele Länder eine vollständige COVID19 oder andere Impfung sowie ein negativer Test vorgeschrieben sein könnte. Wenn Sie sich für eine Spezial-Gruppenreise "made by Menziken" anmelden, gehen wir davon aus, dass Sie bereit sind, sich rechtzeitig impfen und / oder einen Test machen zu lassen, falls dies bis zum Reisetermin erforderlich sein sollte.
Die Einführung einer Impfpflicht nach der verbindlichen Buchung gilt nicht als Grund für eine kostenlose Stornierung. Wer ungeimpft eine Reise bucht, macht dies in eigener Verantwortung und nimmt das Risiko von Quarantäne, Einreisebeschränkung und / oder Testvorschrift(en), Einschränkungen während des Aufenthaltes etc. bewusst in Kauf. Sollte ein Reiseland und / oder die Schweiz nach der Buchung eine Testpflicht einführen gilt dies als zumutbar und berechtigt ebenfalls nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Reise. Wenn Sie sich weder impfen noch testen lassen wollen, und diese Vorschriften zum Reisezeitzeitpunkt noch bestehen sollten) kommen die Kosten und Entschädigungen gemäss Ziffer 5.3.1 bis 5.3.3 zur Anwendung. Jeder Reiseteilnehmer ist persönlich verantwortlich, sich rechtzeitig um Impf- oder Testtermine zu kümmern.
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