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Bei Schäden am Mietfahrzeug (Personenwagen, Motorräder, Camper / Motorhomes und 4 x 4) übernimmt die Europäische Reiseversicherung (ERV) den dem Kunden in Rechnung gestellten Selbstbehalt der Kasko- und Diebstahlversicherung bis maximal CHF 10'000.--. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch die Fahrzeugversicherung des Vermieters gedeckt ist. Mit der Haftpflicht-Ergänzung ist sichergestellt, dass Sie im Schadenfall insgesamt bis 5 Mio. CHF (Schweizer Standard) abgesichert sind. Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme der Mietfahrzeugversicherung, übernimmt die ERV die Differenz bis zur maximalen Gesamtschadensumme von 5 Mio. CHF. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Vermieters gedeckt ist.
Änderungen seitens der Versicherungsgesellschaft bleiben ausdrücklich und jederzeit vorbehalten.
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► ausführliche Versicherungsbedingungen
Änderungen seitens der Versicherungsgesellschaft bleiben ausdrücklich und jederzeit vorbehalten.
EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG
Margarethenstrasse 38
4003 Basel
Tel. + 41 58 275 22 10