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Fahrzeugmiete

 

Selbstbehaltgarantie für Mietfahrzeuge mit Haftpflicht-Ergänzung


Bei Schäden am Mietfahrzeug (Personenwagen, Motorräder, Camper / Motorhomes und 4 x 4) übernimmt die Europäische Reiseversicherung (ERV) den dem Kunden in Rechnung gestellten Selbstbehalt der Kasko- und Diebstahlversicherung bis maximal CHF 10'000.--. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch die Fahrzeugversicherung des Vermieters gedeckt ist. Mit der Haftpflicht-Ergänzung ist sichergestellt, dass Sie im Schadenfall insgesamt bis 5 Mio. CHF (Schweizer Standard) abgesichert sind. Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme der Mietfahrzeugversicherung, übernimmt die ERV die Differenz bis zur maximalen Gesamtschadensumme von 5 Mio. CHF. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Vermieters gedeckt ist.

 

Änderungen seitens der Versicherungsgesellschaft bleiben ausdrücklich und jederzeit vorbehalten.

 

 

  

Selbstbehaltgarantie für Mietfahrzeuge (OHNE Haftpflichtergänzung)


 

ausführliche Versicherungsbedingungen

 

Änderungen seitens der Versicherungsgesellschaft bleiben ausdrücklich und jederzeit vorbehalten.

 

EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG

Margarethenstrasse 38

4003 Basel

Tel. + 41 58 275 22 10