Passvorschriften für Einreise in die USA
Nachstehend die zur Zeit gültigen Bestimmungen zur visumsfreien Einreise in die USA, gem. Angaben der US-Botschaft. Jeder Reiseteilnehmer ist selber und persönlich verantwortlich, die Bestimmungen einzuhalten. Änderungen sind jederzeit möglich, daher empfehlen wir dringend, sich direkt bei der US-Botschaft zu erkundigen.
WICHTIG: Alle Bürger derjeniger Staaten die am "Visa Waiver Programm" teilnehmen (u.a. Schweiz, Deutschland und Österreich) , müssen allerspätestens 3 Tage vor dem Abflug übers Internet eine Reisegenehmigung beantragen. Diese Registrierung ist für alle Reisen in die USA z w i n g e n d vorgeschrieben, ansonsten das Einsteigen ins Flugzeug verweigert wird.
Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte
Deutsche Staatsbürger
- Alle Pässe für Reisen im Rahmen des US-Programms für visumfreies Reisen müssen maschinenlesbar sein.
- Maschinenlesbare Pässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt oder verlängert wurden, werden ohne weitere Voraussetzungen akzeptiert.
- Maschinenlesbare Pässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 25. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen entweder ein digitales Foto auf der Personaldatenseite oder einen integrierten Chip mit Informationen der Personaldatenseite enthalten.
- Maschinenlesbare Pässe, die ab dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert werden, müssen einen integrierten elektronischen Chip mit Informationen der Personaldatenseite enthalten.
Zur visumsfreien Einreise benötigen Schweizer den maschinenlesbaren Reisepass "03", der zwingend vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und noch mindestens 6 Monate übers Rückreisedatum hinaus gültig sein muss.
Falls Ihr Pass 03 nach dem 26.10.06 ausgestellt worden ist, benötigen Sie zusätzlich ein Visum, dessen Beantragung einige Zeit und Kosten in Anspruch nimmt. Alternativ empfehlen wir Ihnen, den ganz neuen (mit biometrischen Daten ausgestatten) Pass, Modell 06 zu beantragen.
- Einreise mit neuem österreichischen Reisepass mit Chip
Seit 16. Juni 2006 werden für Erwachsene in Österreich nur mehr Reisepässe (mit Chip und digitalisiertem Passfoto) ausgegeben, welche für die visumfreie Einreise in die USA (bis zum Ablaufdatum) verwendet werden können.
- Einreise mit gültigem roten EU-Reisepass (einschliesslich Kinderreisepässen) – ausgestellt vor dem 26. Oktober 2005
Inhaber und Inhaberinnen von maschinenlesbaren roten EU-Reisepässen, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, können selbige Reisepässe weiterhin bis zum jeweiligen Ablaufdatum des Reisepasses für die visumfreie Einreise verwenden.
- Einreise mit gültigem roten EU-Reisepass – ausgestellt zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006
Für Inhaber und Inhaberinnen von Reisepässen, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006 ausgestellt – oder auch verlängert – wurden, besteht seit dem 26. Oktober 2006 Visumpflicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übergangslösung mit der eingeklebten Vignette in diesen Reisepässen mit 25. Oktober 2006 ihre Gültigkeit verloren hat. Inhaber und Inhaberinnen dieser Reisepässe müssen daher entweder einen neuen Reisepass (mit Chip) oder ein Visum beantragen.
Alleinreisende Minderjährige (ohne Erziehungsberechtigten)
Notwendig ist (neben der ESTA-Anmeldung und erforderlichen Reisepass) die Mitnahme einer - bei uns nach erfolgter Buchung erhältlichen - Bestätigung in Englisch, wo die Erziehungsberechtigen mit der Unterschrift (die zusätzlich auf der Wohngemeinde beglaubigt werden muss) ihr Einverständnis für die Reise geben. Zudem muss einer Person in den USA (oder dem Reiseleiter) eine Bevollmächtigung für den Notfall ausgestellt werden. Diese Vorschrift gilt auch, wenn der / die Minderjährige z.B. vom Grossvater, Patenonkel, Freund, Kollege etc. begleitet wird.
Jugendliche unter 21 Jahren dürfen:
-
nicht alleine ein Hotelzimmer buchen resp. belegen. Das heisst, es muss zwingend eine erwachsene, mindestens 21 Jahre alte Person, mit im gleichen Zimmer sein. Wir bieten aber die Möglichkeit an, "halbe Doppelzimmer" zu buchen
-
keinen Alkohol kaufen, es wird ihnen im Restaurant auch keiner ausgeschenkt (Ausweis wird verlangt)
-
nicht in Casinos spielen.
Jeder Reiseteilnehmer ist persönlich für die Einhaltung der Reisevorschriften verantwortlich. Das Reisebüro Menziken AG ist für falsche oder ungenügende Dokumente nicht haftbar und lehnt jede Verantwortung dafür ab.
|